Das Genre des Agententhrillers ist momentan ein sehr Amerikanisches. Wann gab es zuletzt einen glaubhaften englischen MI5 zu sehen oder wer erinnert sich noch an die Serie „The Prisoner“?

Dabei erzählten die britischen Geheimagenten immer sehr persönliche Geschichten. Nicht von Explosionen und halb- bis ganz nackten Blondinen, sondern von Blut und Tränen. Manchmal auch mit einem ordentlichen Augenzwinkern wie bei „Mit Schirm, Charme und Melone“ – aber das ist eine ganz andere Geschichte.

Bei Queen & Country geht es um Blut und Tränen, um Machtkämpfe im bürokratischen Apparat hinter den verdeckten Einsätzen und um die Angst ums eigene Leben.

Die Engländer erledigen für die Amerikaner einen Job im Kosovo. Ein russischer General soll umgebracht werden. Das gelingt auch, nur der englische Schütze kann nur mit Mühe fliehen. Doch damit fängt die Geschichte erst so richtig an. Die Russen rächen den Tod ihres Generals mit einem Raketenangriff auf das englische Hauptquartier des Geheimdienstes.

Das können sich die Agenten eigentlich nicht bieten lassen, einen Anschlag vor der eigenen Haustür – das muss blutig beantwortet werden. Doch die Liquidierung des Generals war nicht genehmigt, und so müssen die Spezialisten zuschauen, wie die Polizisten des MI5 ihre schlechte Arbeit verrichten.

Es kommt knüppeldick, als der Einsatzleiter seinen Agenten waffenlos als Lockvogel präsentieren muss. Auch die Amerikaner halten sich aus der Sache raus, der getätigte Gefallen hat plötzlich keinen Wert mehr.

Die Story ist staubtrocken und fesselnd, was auf die Bilder nicht zutrifft. Die sind recht austauschbar. Die unterschiedlichen Personen zeigen zu oft die gleichen Gesichtsausdrücke. Da staunt die junge Agentin genauso wie der alte Stubenhocker. Die Bilder erzählen keine eigenständige Geschichte, sie bebildern brav die Story.

Was bei Lutes noch für eine sehr psychologische Atmosphäre sorgt, wirkt hier altbacken. Dennoch ist „Operation: Broken Ground“ angenehm hart und dabei real und separiert sich von anderen Agenten-Comics wie XIII.